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18.11.2020

EEG 2021: Hemmnisse abbauen

Der ZVEH fordert gemeinsam mit elf weiteren Verbänden dringend den Abbau von Hemmnissen für kleine Solarstromanlagen. Nach Meinung der Verbände behindert die EEG-Novelle die Neuerrichtung wie auch den Weiterbetrieb ausgeförderter kleiner Solaranlagen in vier wichtigen Punkten.

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Bis zum 1. Januar 2021 und damit bis zum Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 sind es nur noch wenige Wochen. Für zwölf Verbände, darunter der ZVEH, Grund genug, Alarm zu schlagen. Denn noch enthält der Gesetzestext etliche Punkte, die Hemmnisse für kleine Solarstromanlagen bedeuten – sowohl im Hinblick auf eine Neuerrichtung, als auch im Fall des Weiterbetriebs einer ausgeförderten Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage).

Entsprechend eindringlich appellierten die Verbände in einem Brief an die Bundesregierung, Marktbarrieren, die insbesondere kleine Solaranlagen betreffen, vor dem 1. Januar zu beseitigen und damit auch die Weichen für eine dezentrale Sektorkopplung sowie für solare Quartiers- und Mieterstromkonzepte zu stellen. Letztere sind nach Ansicht der Brief-Unterzeichner wichtige Bausteine für einen erfolgreichen Kohleausstieg.  

Kritisiert wird von den Verbänden, dass der Gesetzesentwurf weiterhin nur eine Umlagebefreiung für Anlagen bis 10 kWp und bis zu einem Stromverbrauch von 10 MWh vorsieht. Werden diese Werte überschritten, wird ab der ersten selbst genutzten Kilowattstunde die EEG-Umlage fällig. Für Betreiber bedeutet das eine Besteuerung auf den selbst erzeugten und selbst genutzten sauberen Strom aus der eigenen PV-Anlage.

Ebenso wird gefordert, den Rechtsrahmen dahingehend zu ändern, dass der Stromverbraucher nicht mehr mit dem Anlagenbetreiber identisch sein muss. Dies soll dazu beitragen, innovative Gewerbe-, Mieter- oder Nachbarstromprojekte zu ermöglichen bei denen der Energieerzeuger seine selbst erzeugte Energie auch anderen zur Verfügung stellt.

Als dritten Punkt kritisieren die Verbände die Verpflichtung zur Ausstattung von ausgeförderten PV-Anlagen ab 1 kWp mit Smart Metern, wenn diese Anlagen für den Eigenverbrauch genutzt werden sollen. Da für Smart Meter hohe Mietkosten anfallen, wird der Weiterbetrieb von kleinen PV-Anlagen mit diesen Geräten unrentabel. Zudem ist eine Ausstattung weder technisch sinnvoll, noch abrechnungsrelevant. Mit der Vorgabe wäre jedoch der Weiterbetrieb alter Anlagen nach Beendigung der EEG-Förderung wirtschaftlich nicht mehr rentabel; eine Sektorkopplung, bei der zum Beispiel das Elektrofahrzeug selbst erzeugten Solarstrom „tankt“, würde unnötig erschwert.

Und last but not least sprechen sich die Unterzeichner des Appells an die Bundesregierung für eine Beibehaltung der 70-Prozent-Regel für Anlagen bis 30 kWp und damit gegen eine Steuerbarkeit selbst kleinster Solaranlagen durch den Netzbetreiber aus. Auch hier argumentieren die Verbände mit unverhältnismäßigen Betriebs- und Nachrüstkosten, die einen Weiterbetrieb kleiner Solaranlagen unattraktiv machen und so den geplanten PV-Ausbau konterkarieren würden.  

Der ZVEH hatte bereits im September 2020 an den Gesetzgeber appelliert, die EEG-Novelle nachzubessern und in einer Stellungnahme kritisiert, dass mit dem derzeitigen Entwurf die Chance, Bürger stärker in die Energiewende einzubinden, ebenso verpasst würden wie die Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Der Brief wurde – neben dem ZVEH – vom Bundesverband Solarwirtschaft e. V., vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., vom Deutschen Bauernverband e. V., vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V., vom Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V., vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., vom Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e.V., von Haus & Grund Deutschland, vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V., vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. unterzeichnet.  

Quelle: Verbändebrief/ZVEH

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