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10.06.2021

Förderung Hessen: Digital-Zuschuss wieder im Juni 2021

Nächster Aufruf-Termin am 24. Juni. Das Hessische Wirtschaftsministerium stellt 2021 wieder Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Der Digital-Zuschuss startet wieder am 24. Juni 2021

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt 2021 weitere Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Innerhalb des Förderjahrs gibt es noch zwei stichtagsbezogene Förderaufrufe, an den sich die Interessenten über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können.

Die Förderaufrufe 2021 sind terminiert für den:

  • 24. Juni 2021
  • 31. August 2021

Was wird gefördert:
Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Voraussetzungen:
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Konditionen:
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.

Wie muss der Antrag gestellt werden?
Der 2. Förderaufruf 2021 findet vom 24.06., 09:00 Uhr bis 25.06., 09:00 Uhr statt. In diesem Zeitraum können Sie sich für die Antragstellung auf der Homepage der WIBank bewerben.

Während des Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung). Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 24 Stunden verfügbar.

Für die Bewerbung halten Sie bitte folgende Angaben bereit:

  • Firmenname, Kontaktdaten des Ansprechpartners
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens

Bereits geförderte Unternehmen (Förderbescheid in 2018 oder 2020 erhalten) können in diesem Förderjahr keine Anträge stellen.

Nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Unternehmen, die sich beworben haben, per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ausgewählt, die im Rahmen des Förderaufrufs einen Antrag auf Digital-Zuschuss stellen können. Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie ausgewählt wurden. Die ausgewählten Unternehmen erhalten im Rahmen dieser Mitteilung die Antragsunterlagen.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@kh-da-di.org oder rufen Sie uns an: 06151/3008110